Der Konkrete Fall

Auch bei Eigenleistung gibt es Geld vom Versicherer

Gebäudeversicherer müssen auch für Schäden an Häusern aufkommen, an denen viele Arbeiten in Eigenleistung erbracht wurden. Aber Vorsicht: Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert entsprechen.

Veröffentlicht:

Frage: Ich habe mit meinem Schwiegersohn viele Eigenleistungen an meinem Haus erbracht. Wie geht der Gebäudeversicherer damit um, wenn bei einem Brand oder Sturm etwas passiert?

Antwort: Der Versicherer muss auch für Schäden an Gebäudeteilen aufkommen, die Sie in Eigenleistung erbracht haben. Voraussetzung ist aber, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert entspricht.

Auch Eigenleistungen können den Wert eines Hauses erheblich erhöhen. Sind Sie unterversichert, muss der Versicherer auch nur für einen Teil des Schadens aufkommen. Gerade nach einem extremen Unwetter wie einem Tornado mit Hagelschlag kann das durchaus dramatische Folgen haben, etwa wenn das Dach beschädigt wird.

Ist der Wert Ihres Hauses auch dank Eigenleistung zum Beispiel auf 300.000 Euro gestiegen und sieht Ihre Gebäudeversicherung nur einen Wert von 200.000 Euro vor, müssen Sie bei einem Schaden mit einer Kürzung von einem Drittel rechnen.

Wird Ihr Haus durch einen Brand total zerstört, muss der Versicherer Eigenleistungen beim Wiederaufbau so behandeln wie Handwerkerleistungen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az IV ZR 148/10).

"Diese Entscheidung macht deutlich, dass der Versicherer keinen Vorteil daraus ziehen kann, wenn der Eigentümer beim Wiederaufbau selbst Hand anlegt", sagt Monika Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Voraussetzung für die Entschädigung der Eigenleistung ist, dass Sie das abgebrannte Haus durch ein vergleichbares ersetzen, also ein Wohngebäude durch ein Wohngebäude und nicht durch eine Lagerhalle. Dann wird Ihr Eigentum zum Neuwert entschädigt.

Der Wiederaufbau muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Sie müssen ihn gegenüber dem Versicherer nachweisen, zum Beispiel durch Rechnungen. Wird Ihre Immobilie total zerstört und Sie wollen kein neues Gebäude errichten, haben Sie nur Anspruch auf den Zeitwert. (akr)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungen

Was bei einer Arzthaftpflicht wichtig ist

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an