Auch ein Messie muss den Müll entsorgen
LÜNEBURG (dpa). Auch wer unter krankhaftem Sammelzwang leidet, muss seinen Müll vorschriftsgemäß entsorgen. Das Messie-Syndrom berechtige jedenfalls nicht dazu, Unrat in großen Mengen in einem Wohnhaus zu deponieren, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg und bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen.
Az.: 7 LA 13/09