Plausi-Prüfung

Aufsicht weist KV in die Schranken

Veröffentlicht:

Prüfung mit zweierlei Maß: Einige KVen haben in der Vergangenheit für angestellte Ärzte strengere Kriterien bei der Plausi-Prüfung angelegt als bei Niedergelassenen. Jetzt wurde erneut eine KV deswegen in die Schranken verwiesen.

BERLIN. Angestellte und niedergelassene Ärzte müssen in der Plausibilitätsprüfung prinzipiell gleichbehandelt werden. Will eine KV davon abweichen, muss sie das vorher ankündigen. Das hat nach der bayrischen Rechtsaufsicht auch die Berliner Aufsichtsbehörde festgestellt.

Einige KVen, darunter Berlin, haben für angestellte Ärzte das Aufgreifkriterium von regulär 780 Stunden pro Quartal auf 520 Stunden gesenkt. Sie begründeten das unter Verweis auf Paragraf 8a der Plausi-Richtlinie damit, dass sie die Arbeitszeiten der Angestellten prüfen müssten.

Als Arbeitszeit wurden bei Angestellten 40 Wochenstunden, bei Niedergelassenen 60 Wochenstunden zugrunde gelegt.

Die Senatsgesundheitsverwaltung von Berlin hat nun festgestellt, dass die Anwendung des Aufgreifkriteriums von 520 Stunden pro Quartal bei allen angestellten Ärzten "nicht auf diese Rechtsgrundlage gestützt werden" könne.

Anwenden lässt sich die 520-Stundengrenze der Berliner Behörde zufolge allenfalls als zusätzliches Aufgreifkriterium gemäß Paragraf 9 der Plausi-Richtlinie. Das müsse aber vorher veröffentlicht werden.

MVZ sehen sich bestätigt

"Für Ärzte muss vorab erkennbar sein, welche Aufgreifkriterien im Rahmen der Plausibilitätsprüfungen angewandt werden", heißt es im Schreiben der Aufsicht an die KV Berlin.

Weil eine Veröffentlichung nicht erfolgt sei, sei das Vorgehen der KV Berlin "aktuell nicht möglich". Die KV war bis Redaktionsschluss am Donnerstagnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren (BMVZ) sieht sich dadurch erneut bestätigt. "Die Senatsverwaltung unterstützt damit unsere Auffassung, dass so nicht verfahren werden kann", sagte BMVZ-Chef Dr. Bernd Köppl.

Vorher hatte bereits das Bayrische Gesundheitsministerium ähnlich argumentiert wie die Berliner Behörde. Die KV Bayerns hat die entsprechenden Plausibescheide daraufhin zurückgenommen und die Prüfungen eingestellt.

"Wir hoffen, dass die KV Berlin ähnlich wie die KV Bayerns diese Prüfungen so nicht mehr vornimmt und bisher ergangene Bescheide zurücknimmt", sagte Köppl. (ami)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin hört während einer medizinischen Konsultation in ihrer Praxis die Lunge einer Patientin ab.

© AntonioDiaz / stock.adobe.com

In der Niederlassung

Körperliche Untersuchung vor einem Ultraschall – sinnvoll oder nicht?

Eine Hand mit aggressiver Geste.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Kommunikationstrainer gibt Tipps

Aggressive Patienten: So können Ärztinnen und Ärzte deeskalieren