Erbschaftsteuer

Ausschuss für Finanzen billigt Reformpläne

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BERLIN. Die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer hat die erste parlamentarische Hürde genommen.

Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch nach Teilnehmerangaben den Kompromiss von Union und SPD zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben - ohne Änderungen der mühsam ausgehandelten Gesetzespläne. Den Antrag von Linken und Grünen, erneut Experten anzuhören, schmetterte die Koalitionsmehrheit ab.

Der Bundestag soll diesen Freitag über die vom Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni angemahnte Reform abstimmen.

Davor wird auf Druck der Oppositionsparteien aber im Plenum noch eine Geschäftsordnungsdebatte erwartet. Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat abstimmen - nach bisherigem Plan am 8. Juli, vor der parlamentarischen Sommerpause.

Widerstand kommt nicht nur von den Grünen, sondern auch von SPD-Landespolitikern. Möglich ist, dass sich die Verabschiedung des Gesetzes verzögert und der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag angerufen wird.

Andererseits sind in Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung wie Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen viele Firmenerben angesiedelt, die von der Reform profitieren.

Diese soll rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. (dpa)

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