Erbschaftsteuer

Bis zu vier Vollzeitstellen bleiben befreit

Einem Zeitungsbericht zufolge hat die Koalition einen Kompromiss bei der Reform der Erbschaftsteuer gefunden. Es sieht so aus, als blieben Betriebe mit bis zu vier Vollzeitstellen auch künftig von der Steuer befreit.

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BERLIN. Im Streit um die Reform der Erbschaftsteuer zeichnet sich kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ein Kompromiss ab.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle mit den Parteivorsitzenden von CSU und SPD, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel, bei einem Treffen am Donnerstagvormittag die Einigung festzurren, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) unter Berufung auf Verhandlungskreise.

Grundsätzlich müssen künftig mehr Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Bei der so genannten Bagatellgrenze hatte sich schon vor Tagen ein Kompromiss abgezeichnet. Dabei geht es um die Frage, welche Unternehmen den Erhalt der Lohnsumme nachweisen müssen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Bisher mussten nur Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern diesen Nachweis erbringen.

Diesen Schwellenwert hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch gekippt. Bundesfinanzminister Schäuble wollte die Schwelle danach auf drei Mitarbeiter senken. Nach Angaben der "Süddeutschen" einigten sich die Koalitionspartner nun darauf, dass nur noch Unternehmen mit maximal vier Vollzeitstellen befreit werden.

Dagegen hatte CSU-Chef Seehofer diese Befreiung für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern gefordert.

Bislang wird nur ein Bruchteil des vererbten Firmenvermögens besteuert. Die Bundesländer, denen das Steueraufkommen zusteht, erhalten jedes Jahr insgesamt etwa fünf Milliarden Euro aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 eine Neuregelung der Erbschaftssteuer bis zum 30. Juni dieses Jahres angemahnt. (dpa)

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