Australierin bekommt Sperma des toten Gatten

SYDNEY (dpa). Die Australierin Jocelyn Edwards darf mit dem Sperma ihres toten Mannes ein Kind zeugen und austragen.

Veröffentlicht:

Er habe keinen Zweifel, dass das Kind eine liebende Mutter habe und in eine große Familie geboren werde, die es unterstütze, sagte der Richter, der über den Fall entscheiden musste, am Montag in Sydney. Die 40-jährige Edwards weinte vor dem Gerichtssaal vor Freude.

Edwards Mann Mark war 2010 tödlich verunglückt. Die Witwe hatte dem toten Mann Sperma entnehmen lassen. Es wurde eingefroren, weil gerichtlich zu klären war, wem das Sperma gehöre. Edwards hatte fünf Jahre vergeblich versucht, schwanger zu werden. Das Ehepaar wollte sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, als der Unfall passierte. Die Familie des Mannes stand hinter dem Wunsch der Witwe.

Auch in Deutschland hatte vor einiger Zeit der Fall einer Witwe Aufsehen erregt, die ein Kind von ihrem verstorbenen Mann wollte. Jahrelang kämpfte sie vor Gericht um die Herausgabe der Eizellen, die vor dem Unfalltod ihres Mannes 2008 mit dessen Samen befruchtet worden waren.

Im Mai 2010 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschieden, dass die Eizellen freigegeben werden müssen (wir berichteten). Die Hoffnungen der Frau zerschlugen sich jedoch: Keine der neun künstlich befruchteten Eizellen habe überlebt, teilte sie später mit.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 23.05.201116:34 Uhr

Sch(m)erz, Satire, Ironie und ...

Da gewinnt doch der Satz "Sperr'' ma(l) die Tür von der Gruft auf" eine völlig neue Bedeutung.

Sorry, peinlich und geschmacklos, aber es musste raus. Denn es ist auch Egoismus dabei, ein Kind bewußt vaterlos aufwachsen zu lassen, Familiensolidarität in allen Ehren. MfG

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?