Urteil des Bundesfinanzhofs
BFH klärt Umsatzsteuer bei Haarwurzeltransplantationen
Bei hereditärer und vernarbender Alopezie ist aus Sicht des Gerichts von der Vermutung einer Behandlungsbedürftigkeit auszugehen – eine Haarwurzeltransplantation somit umsatzsteuerfrei.