BGH: Vermieter darf Heizung abdrehen

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KARLSRUHE (dpa). Mietern von Gewerberäumen darf nach einer wirksamen Kündigung die Heizung abgedreht werden, wenn sie keine Nebenkosten mehr zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Danach ist eine solche Sperre rechtens, wenn der Mieter keinerlei Heizkosten mehr bezahlt. Der BGH gab damit einem Berliner Vermieter recht. Das Urteil ist nicht ohne Weiteres auf Wohnungen übertragbar.

Nach einem Streit über Nebenkosten hatte der Mieter, der ein Café betreibt, zeitweise sämtliche Zahlungen eingestellt und war mit bis zu acht Monatsmieten im Rückstand. Der Vermieter kündigte ihm mehrmals fristlos. Während des noch immer schwelenden Räumungsstreits drohte er damit, die Heizung abzustellen. Mieter-Anwalt Ekkehart Reinelt hatte dies als "sibirische Methode" kritisiert. Das Urteil gilt vorerst nur für Gewerberäume - und wäre damit auch auf Arztpraxen übertragbar, wenn eine Praxis mit den Nebenkosten stark in Rückstand gerät.

Der Deutsche Mieterbund nannte das Urteil "problematisch". Er geht aber davon aus, dass die Begründung nicht auf Wohnräume übertragbar ist. "Wohnraummieter müssen auch künftig nicht fürchten, dass nach einem Streit über Nebenkosten oder im Laufe eines Räumungsprozesses der Vermieter die Heizung abdreht", sagte Direktor Lukas Siebenkotten.

Mit seinem Urteil wich der BGH von der bisher überwiegend vertretenen Linie ab. Danach sind Mieter auch nach einer wirksamen Kündigung dagegen geschützt, Strom, Wasser und Heizung gesperrt zu bekommen. Das Gericht urteilte nun: Wenn ein Gewerberaum-Vermieter keinerlei Entgelt für die Belieferung mit Energie und Wasser mehr erhält und ihm deshalb finanzieller Schaden droht, ist er dazu nicht unbedingt verpflichtet. Az.: XII ZR 137/07 vom 6. Mai 2009

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