Bundesgerichtshof

BGH bestätigt Lebenslang für vorgeblichen Heilpraktiker wegen Mordes an Ehefrau mit Antidepressivum

Weil er seine an MS erkrankte Frau mit einem Antidepressivum und Messerstiche ermordete, muss ein angeblicher heilpraktiker zu recht lebenslang hinter Gitter, so der Bundesgerichtshof.

Veröffentlicht:
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für einen vorgeblichen Heilpraktiker aus Schleswig-Holstein bestätigt, der seine Ehefrau mit einer Überdosis eines Antidepressivums ermordet hat.

Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für einen vorgeblichen Heilpraktiker aus Schleswig-Holstein bestätigt, der seine Ehefrau mit einer Überdosis eines Antidepressivums ermordet hat.

© nmann77 / stock.adobe.com

Leipzig/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat, wie er am Dienstag mitteilte, die lebenslange Haftstrafe für einen vorgeblichen Heilpraktiker aus Schleswig-Holstein bestätigt, der seine Ehefrau mit einer Überdosis eines Antidepressivums ermordet hat. Weil mit Heimtücke und Habgier gleich zwei Mordmerkmale erfüllt waren, bestätigte der 5. BGH-Strafsenat in Leipzig auch die besondere Schwere der Schuld, was eine Haftentlassung früher als nach 15 Jahren ausschließt.

Die Frau des angeblichen Heilpraktikers war an Multipler Sklerose erkrankt und pflegebedürftig. Nach den Feststellungen des Landgerichts Flensburg verabreichte er ihr ohne ihr Wissen eine Überdosis eines Antidepressivums, um sie zu töten. Ihr Tod trat nach vier Tagen ein. Mit Stichen in ihren Bauch hatte er unterdessen versucht, den Sterbeprozess zu beschleunigen. Um einen misslungenen Doppelsuizid vorzutäuschen, nahm er in deutlich geringerer Dosis das Medikament auch selbst und fügte auch sich selbst weitgehend harmlose Messerstiche zu.

Furcht um wirtschaftliche Existenz und Erbe

Nach Überzeugung des Landgerichts wollte der Mann verhindern, dass seine Frau von außerehelichen sexuellen Beziehungen sowie davon erfährt, dass er als angeblicher Heilpraktiker sexuelle Handlungen an „Patientinnen“ vorgenommen und teils ohne deren Wissen Nacktfotos angefertigt hat. Nach einer Hausdurchsuchung fürchtete er zudem um seine wirtschaftliche Existenz und sein Erbe.

Das Landgericht wertete die Gabe des Antidepressivums als Heimtücke und sah zudem das weitere Mordmerkmal der Habgier gegeben. Nach Überprüfung des Urteils folgte dem nun auch der BGH. Auch gegen den Ausspruch der besonderen Schwere der Schuld hatte vor diesem Hintergrund der Leipziger Strafsenat keine Bedenken. (mwo)

Bundesgerichtshof, Az.: 5 StR 698/24

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Digitale Integration: In der elektronischen Patientenakte sollen sämtliche Befunde, Verordnungen und Behandlungsstationen eines Patienten gespeichert werden. Den mündigen Umgang damit, müssen viele erst noch lernen.

© Andrea Gaitanides / stock.adobe.com

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können