Apotheker

BGH entscheidet Anfang Juni über Rezept-Zugaben

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof wird am Vormittag des 6. Juni darüber entscheiden, ob Apotheker im Rezeptgeschäft geringwertige Zugaben geben dürfen.

Das teilte das Gericht am Donnerstag nach der Verhandlung zweier neuer Fälle mit, die die Wettbewerbszentrale gegen eine Apothekerin aus Hessen und einen Apotheker aus Berlin angestrengt hatte.

Wie Prozessbeobachter berichten, sollen die Karlsruher Richter bereits haben durchblicken lassen, entgegen früherer Auffassung geringwertige Zugaben nicht länger akzeptieren zu wollen.

Damit hätte sich die Wettbewerbszentrale durchgesetzt, die auf den im Arzneimittelgesetz verankerten Festpreis für verschreibungspflichtige Produkte pocht. (cw)

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