Rx-Boni

BGH verhandelt erneut über Rezept-Zugabe

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FRANKFURT/MAIN. Mehrmals hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) schon mit der Frage befassen müssen, ob sich Zugaben im Rezeptgeschäft mit der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel vertragen. Am 28. März kommen dazu nun zwei weitere Fälle in Karlsruhe zur Verhandlung, wie Christiane Köber, Rechtsanwältin der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, bei einem Pressetermin am Dienstag in Frankfurt mitteilte.

Die Wettbewerbszentrale war gegen eine hessische Apothekerin und einen Berliner Apotheker vorgegangen. Die Apothekerin versüßte ihren Kunden die Rezeptvorlage mit Gutscheinen über „2 Wasserweck oder 1 Ofenkrusti“, einzulösen bei einer nahegelegenen Bäckerei. Der Berliner Offizinbetreiber vergab bei Rezepteinlösung 1-Euro-Gutscheine, die mit dem OTC-Einkauf verrechnet werden konnten.

In der zweiten Instanz wurde zwar in beiden Fällen ein Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisvorschriften festgestellt. Allerdings konzedierte das Berliner Kammergericht, dass der 1-Euro-Gutschein wettbewerbsrechtlich unproblematisch sei.

Das Kammergericht liegt damit auf der Linie, die der BGH vor Jahren eröffnet hatte: 2010 urteilte er, dass sich geringwertige Zugaben – bis zu einem Euro – im Rezeptgeschäft heilmittelwerberechtlich nicht beanstanden ließen. Drei Jahre später konkretisierte er, dass der maximal zulässige 1-Euro-Rx-Bonus pro Packung gedacht sei. In anderen Fällen hatte der BGH allerdings die Rx-Preisbindung prinzipiell bejaht.

Ob der BGH Ende März zu einer wie es im Jahresbericht der Wettbewerbszentrale heißt „hoffentlich endgültigen Klärung“ der Frage nach der Zulässigkeit von Rezept-Zugaben „beitragen wird“, ist fraglich. Denn erst vor wenigen Tagen kündigte die EU-Kommission an, Deutschland wegen seiner Rx-Preisbindung gegebenenfalls beim Europäischen Gerichtshof verklagen zu wollen.

Denkbar also, dass der BGH den Ausgang des EU-Vertragsverletzungsverfahrens abwarten wird – oder sogar selbst ein Vorabersuchen an den EuGH richtet –, bevor er sich das Gutschein-Marketing der hessischen Apothekerin und ihres Hauptstadtkollegen zur Brust nimmt. (cw)

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