BGH erleichtert Modernisierung von Wohnungen

KARLSRUHE (mwo). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vermietern die Modernisierung von Häusern und Wohnungen erleichtert. Die Ankündigung gegenüber den Mietern muss "ein realitätsnahes Bild" der geplanten Maßnahme vermitteln, nicht aber sämtliche Details enthalten, so der BGH in Karlsruhe.

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Im Streitfall wollte eine Hauseigentümergemeinschaft in München auf der Westseite Balkone anbringen. Die Eigentümer einer vermieteten Wohnung informierten hierüber ihren Mieter: Der Anbau werde voraussichtlich sechs Wochen dauern, davon fünf Tage in der Wohnung, um Heizungs- und Stromleitungen zu verlegen.

Weiter teilten die Vermieter den voraussichtlichen Baubeginn und die nach Abschluss der Arbeiten zu erwartende Mieterhöhung mit. Der Mieter wollte den Umbau nicht akzeptieren. Er meint, er sei nicht ausreichend informiert worden und forderte unter anderem einen Bauplan.

Nicht jede Einzelheit muss genauer beschrieben werden

Wie nun der BGH entschied, muss er die Modernisierung aber dulden. Die Pflicht, Modernisierungen anzukündigen, gehe nicht so weit, dass der Vermieter "jede Einzelheit" der Arbeiten genau beschreiben müsse.

Die örtlichen Gegebenheiten der Wohnung seien dem Mieter ja bekannt. Es reiche daher, zu beschreiben, wie sich die Wohnung verändern soll und wie sich dies "auf den zukünftigen Mietgebrauch und die zu zahlende Miete auswirkt".

Az.: VIII ZR 242/10

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