BGH erleichtert Vermietern die Arbeit

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vermietern die Abrechnung erleichtert. Es genügt, wenn diese Unterlagen nur an einen von mehreren Mietern verschicken, entschieden die Richter. Im konkreten Fall hatte der Vermieter nur den Ehemann angeschrieben und eine Nachzahlung von Betriebskosten verlangt. Das Paar war der Meinung, auch die Ehefrau hätte angeschrieben werden müssen. Mieten mehrere Personen eine Wohnung an, haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner, so die BGH-Richter.

Az.: VIII ZR 263/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?