Darlehen

BGH kippt laufzeit-unabhängige "Zinscap-Prämie"

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KARLSRUHE. Bei Darlehen mit variablem Zinssatz dürfen Banken für die Zusicherung einer Zinsobergrenze keine laufzeit-unabhängige Gebühr erheben.

Eine solche sogenannte "Zinscap-Prämie" ist jedenfalls bei Verbraucherdarlehen unzulässig, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof.

Gegen Zahlung einer "Zinscap-Prämie" hatte die von einem Verbraucherschutzverein verklagte Bank die Zinsschwankungen durch eine Ober- und eine Untergrenze beschränkt.

Die Gebühr wurde mit Vertragsschluss fällig und auch bei vorzeitiger Darlehenstilgung nicht anteilig erstattet. Betroffene Verbraucher können solche Gebühren – jedenfalls für private Darlehen – ab Anfang 2015 zurückverlangen. (mwo)

Az.: XI ZR 790/16

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