Urteil

Bundesgerichtshof klärt GOÄ-Abrechnung einer Astigmatismus-OP mit Femtosekundenlaser

Der Privatversicherer gestand dem Augenarzt einen Zuschlag für ambulante Laseranwendung zu, akzeptierte aber die gesonderte Abrechnung des Femto-Lasers nicht. Zu Recht sagt der Bundesgerichtshof.

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