BGH stärkt Rechte von Erdgas-Kunden

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Im Rechtsstreit um Preiserhöhungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Erdgas-Kunden gestärkt. Die Richter erklärten eine Preisänderungsklausel in einem Erdgas-Sonderkundenvertrag aus Wiesbaden für unwirksam. Der Gasanbieter habe sich hier nicht auf das gesetzliche Preisänderungsrecht berufen können.

Denn er habe seinen Kunden nicht nach allgemeinen Tarifen, sondern zu einem Sondertarif beliefert. In einem anderen Fall legte der BGH den Fall zur Entscheidung dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor.

Im ersten Fall bezieht ein Erdgaskunde seit 1993 von der Wiesbadener ESWE Versorgungs AG Gas für seine Wohnung in Wiesbaden. Sein Gas-Anbieter hatte im Jahr 1995 die Tarife umgestellt und in den Folgejahren mehrfach die Preise erhöht. Dagegen wehrte sich der Kunde und wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Endabrechnungen der Jahre 2004 bis 2007 nicht fällig sind.

Die BGH-Richter gaben dem Mann Recht: Die Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteilige. Er hatte demnach eine Kündigungsfrist von einem Monat und nicht - wie üblich bei einer Änderung der allgemeinen Tarife - ein Sonderkündigungsrecht mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des folgenden Monats.

In einem anderen Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für 25 Haushalte vom Energieversorger RWE Geld zurückgefordert. Der VIII. Zivilsenat des BGH setzte das Revisionsverfahren aus und legte es dem EuGH in Luxemburg vor.

Er soll nun die Frage klären, ob es eine Rechtsgrundlage für Preiserhöhungen gibt, wenn in einer Klausel lediglich auf die für Tarifkunden geltende Grundversorgungsverordnung verwiesen wird.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Gutachten des BMG

Heilpraktiker: Konsequent unter dem Radar der Gesundheitspolitik

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S3-Leitlinie Mammakarzinom

Brustkrebs: So viel Sport ist empfehlenswert

Lesetipps
Älterer Mann sitzt in einem dunklen Raum umgeben von einem Stapel Akten.

© stokkete / stock.adobe.com

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Eine Ärztin zeigt einer Patientin eine Kanüle.

© Angelov / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Vierte Säule

Diese Impfungen sind wichtig für die kardiovaskuläre Prävention