Abrechnung
BSG: Keine rückwirkend höhere Vergütung für neuropsychologische Leistungen
Der Bewertungsausschuss habe zunächst keine betriebswirtschaftlich Daten zu den neuen EBM-Ziffern gehabt. So habe er die Leistungen gleich bewerten dürfen wie die nach der Psychotherapie-Richtlinie.