Abrechnung

BSG: Keine rückwirkend höhere Vergütung für neuropsychologische Leistungen

Der Bewertungsausschuss habe zunächst keine betriebswirtschaftlich Daten zu den neuen EBM-Ziffern gehabt. So habe er die Leistungen gleich bewerten dürfen wie die nach der Psychotherapie-Richtlinie.

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