Direkt zum Inhaltsbereich

Dialyse

BSG gestattet Klage gegen Versorgungsauftrag

Weil bei der Dialyse die Bedarfsplanung bereits auf Ebene der Versorgungsaufträge stattfindet, können Ärzte schon dagegen vorgehen - allerdings nichts gegen die Ermächtigung.

Veröffentlicht:
Hämodialyse: Gegen den Versorgungsauftrag können Ärzte klagen.

Hämodialyse: Gegen den Versorgungsauftrag können Ärzte klagen.

© Picsfive / shutterstock.com

KASSEL (mwo). Im Wettbewerb bei der Dialyse können niedergelassene Ärzte schon den Versorgungsauftrag für eine konkurrierende Praxis anfechten. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden.

Danach beträgt die Frist für eine Klage ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit des neuen Arztes. Klagen gegen eine Ermächtigung für das Kuratorium für Dialyse (KfH) und vergleichbare Organisationen sind nicht möglich.

Ein Dialysezentrum in Saarbrücken wandte sich mit fünf Klagen gegen Versorgungsaufträge und Sonderbedarfszulassungen für eine konkurrierende Praxis und die Arbeitsgemeinschaft Heimdialyse.

Dabei entschied der BSG-Vertragsarztsenat, dass die Zulassungsgremien an die Zusicherung eines Versorgungsauftrags durch die KV gebunden sind.

Weil bei der Dialyse die Bedarfsplanung schon auf der Ebene der Versorgungsaufträge stattfindet, können daher niedergelassene Ärzte nicht erst die Zulassung anfechten, sondern schon gegen den Versorgungsauftrag vorgehen.

Sonderstellung der Kuratorien

Die Frist betrage hierfür ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit des neuen Kollegen - selbst dann, wenn die bislang niedergelassenen Ärzte nicht über den neuen Versorgungsauftrag informiert wurden.

Zur Begründung verwiesen die Richter auf das Interesse der Planungssicherheit für den neu zugelassenen Arzt. Wenn dessen Tätigkeit ein Jahr lang unbemerkt bleibe, sei zudem nicht mehr von einer wesentlichen wirtschaftlichen Beeinträchtigung für bestehende Konkurrenzpraxen auszugehen.

Zudem bestätigte das BSG die Sonderstellung des KfH und vergleichbarer Vereine, hier der Arbeitsgemeinschaft Heimdialyse. Deren Ermächtigungen würden in jahrzehntelanger Praxis nicht bedarfsabhängig erteilt; der sonst übliche Vorrang niedergelassener Ärzte bestehe daher nicht.

Daher sei auch eine Konkurrentenklage nicht möglich. Die Klage des Dialysezentrums gegen die Ermächtigung für den Verein wies das BSG daher ab. Eine der Klagen war verfristet, weitere Streitfälle soll nun das Landessozialgericht Saarbrücken nochmals prüfen.

Az.: B 6 KA 40/11 R (Frist), B 6 KA 41/11 R (Versorgung), B 6 KA 44/11 R (Verein)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Rheumatoide Arthritis – auch auf die Lunge achten

© Springer Medizin Verlag

Rheumatoide Arthritis – auch auf die Lunge achten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: medac GmbH, Wedel
Abb. 1: Diagnostik bei Harnsteinen: Prozedere bei Hochrisiko-Gruppe

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5, 11]

Hoher Medical Need

Urolithiasis: Metaphylaxe kann hohe Rezidivrate deutlich senken

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Aristo Pharma GmbH, Berlin
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transition Betroffener in die Erwachsenenmedizin

© Pinit / stock.adobe.com / generiert mit KI

Pädiatrische cholestatische Lebererkrankungen

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transition Betroffener in die Erwachsenenmedizin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mirum Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krafttraining bis zur Erschöpfung

„Adonis-Komplex“: Was Ärzte beim Verdacht auf Muskeldysmorphie tun können

Lesetipps
Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht