Direkt zum Inhaltsbereich

Dialyse

BSG gestattet Klage gegen Versorgungsauftrag

Weil bei der Dialyse die Bedarfsplanung bereits auf Ebene der Versorgungsaufträge stattfindet, können Ärzte schon dagegen vorgehen - allerdings nichts gegen die Ermächtigung.

Veröffentlicht:
Hämodialyse: Gegen den Versorgungsauftrag können Ärzte klagen.

Hämodialyse: Gegen den Versorgungsauftrag können Ärzte klagen.

© Picsfive / shutterstock.com

KASSEL (mwo). Im Wettbewerb bei der Dialyse können niedergelassene Ärzte schon den Versorgungsauftrag für eine konkurrierende Praxis anfechten. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden.

Danach beträgt die Frist für eine Klage ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit des neuen Arztes. Klagen gegen eine Ermächtigung für das Kuratorium für Dialyse (KfH) und vergleichbare Organisationen sind nicht möglich.

Ein Dialysezentrum in Saarbrücken wandte sich mit fünf Klagen gegen Versorgungsaufträge und Sonderbedarfszulassungen für eine konkurrierende Praxis und die Arbeitsgemeinschaft Heimdialyse.

Dabei entschied der BSG-Vertragsarztsenat, dass die Zulassungsgremien an die Zusicherung eines Versorgungsauftrags durch die KV gebunden sind.

Weil bei der Dialyse die Bedarfsplanung schon auf der Ebene der Versorgungsaufträge stattfindet, können daher niedergelassene Ärzte nicht erst die Zulassung anfechten, sondern schon gegen den Versorgungsauftrag vorgehen.

Sonderstellung der Kuratorien

Die Frist betrage hierfür ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit des neuen Kollegen - selbst dann, wenn die bislang niedergelassenen Ärzte nicht über den neuen Versorgungsauftrag informiert wurden.

Zur Begründung verwiesen die Richter auf das Interesse der Planungssicherheit für den neu zugelassenen Arzt. Wenn dessen Tätigkeit ein Jahr lang unbemerkt bleibe, sei zudem nicht mehr von einer wesentlichen wirtschaftlichen Beeinträchtigung für bestehende Konkurrenzpraxen auszugehen.

Zudem bestätigte das BSG die Sonderstellung des KfH und vergleichbarer Vereine, hier der Arbeitsgemeinschaft Heimdialyse. Deren Ermächtigungen würden in jahrzehntelanger Praxis nicht bedarfsabhängig erteilt; der sonst übliche Vorrang niedergelassener Ärzte bestehe daher nicht.

Daher sei auch eine Konkurrentenklage nicht möglich. Die Klage des Dialysezentrums gegen die Ermächtigung für den Verein wies das BSG daher ab. Eine der Klagen war verfristet, weitere Streitfälle soll nun das Landessozialgericht Saarbrücken nochmals prüfen.

Az.: B 6 KA 40/11 R (Frist), B 6 KA 41/11 R (Versorgung), B 6 KA 44/11 R (Verein)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

T2D-Therapie jetzt auch mit Semaglutid 2 mg

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novo Nordisk Pharma Gmbh, Mainz
Abb. 1: Empagliflozin reduzierte auch bei niedriger Ausgangs-eGFR die Progression der chronischen Nierenkrankheit (Test für Heterogenität/Trend: a) 12=0,06, p=0.81; b) 12=6,31, p=0,012)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [6]

Chronische Nierenkrankheit

SGLT2-Inhibition: Nephroprotektiv auch bei stark erniedrigter eGFR

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Ko KG, Ingelheim am Rhein
Abb. 2: Sekundärer Endpunkt der BOREAS-Studie: Veränderung der Lungenfunktion unter Dupilumab versus Placebo

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Typ-2-Inflammation bei COPD

Bessere Lungenfunktion und mehr Lebensqualität durch IL-4/-13-Hemmung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Berlin, und Regeneron GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Lesetipps
Patient vor der CT-Untersuchung der Lunge.

© jovannig / stock.adobe.com

Telemedizin für Prävention

Lungenkrebs-Screening: Das Münsterland zeigt, wie es funktionieren kann

Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren