Apherese

BSG verschafft Nephrologen Konkurrenz

Bei extrakorporalen Blutwäschen bekommen Nephrologen Konkurrenz. GBA und KVen müssen auch Transfusionsmedizinern die Möglichkeit einräumen, diese Leistung zu erbringen.

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KASSEL. Künftig werden wohl auch Transfusionsmediziner die Möglichkeit haben, die ärztliche Betreuung bei extrakorporalen Blutwäschen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Nach einem aktuellen Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts (BSG) haben der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) und die Kassenärztlichen Vereinigungen aber noch bis Ende September 2015 Zeit, dies zu prüfen und ein entsprechendes Regelwerk auf die Beine zu stellen.

Nach den Vorgaben des GBA sind Apheresen bislang ausschließlich Nephrologen vorbehalten. Doch "im Gegensatz zur Dialyse werden mit Hilfe von Apheresen keine Nierenerkrankungen therapiert", betonte nun das Bundessozialgericht.

Es bestehe also lediglich ein technischer, jedoch kein fachlicher Bezug zu den Internisten mit Schwerpunkt Nephrologie. Daher sei es naheliegend, dass Transfusionsmediziner mit entsprechender Weiterbildung mindestens ebenso gut für diese Leistung geeignet sind.

Trotz positiven Bescheids der Klage eines Transfusionsmediziners aus Berlin hielt das BSG die bestehenden Regelungen vorläufig aufrecht. Allerdings habe der Kläger ein "berechtigtes Interesse" an einer zeitnahen Klärung, erklärte der BSG-Vertragsarztsenat. Demnach muss der GBA die Genehmigungen für Apheresen jetzt neu prüfen und eine neue Qualifikationsregelung schaffen.

In der Folge müssen dann die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Abrechnungsgepflogenheiten bis Ende September kommenden Jahres neu regeln. Gelingt dies der KV Berlin nicht, darf besagter Transfusionsmediziner, der die Klage geführt hatte, ab Oktober 2015 auch ohne Neuregelung Apheresen abrechnen, entschied das BSG. (mwo)

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 38/12 R

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