Direkt zum Inhaltsbereich

PKV

BaFin macht Deutsche Gesundheitskasse dicht

Veröffentlicht:

KÖLN. Die Finanzaufsicht BaFin hat dem Versicherungsverein Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa die Einstellung und Abwicklung des Versicherungsgeschäfts angeordnet. Die DeGeKa hat keine Erlaubnis zum Betreiben des Versicherungsgeschäfts und muss alle Verträge binnen vier Wochen kündigen.

Sie stammt aus dem Umfeld der Reichsbürger, die die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Gesetze und Organe – inklusive BaFin – nicht anerkennen. "Eine Mitgliedschaft in der DeGeKa entbindet Personen mit Wohnsitz in Deutschland nicht von der Pflicht, eine Krankheitskostenversicherung bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen", so die BaFin. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verwaltungsgericht Kassel

Keine Beihilfeleistungen für Stoßwelle gegen Alzheimer

Per Entschließungsantrag

Nach Krebserkrankung: Länder wollen ein „Recht auf Vergessenwerden“

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfehlungen für die Therapie

So holen Sie Ihre Patienten aus der Post-Stroke-Depression

Leserumfrage

Umfrage zur E-Patientenakte: Alltag statt Aufbruch

Lesetipps
Viele Gespräche, sich viel Zeit nehmen – das setzt eine Suizidassistenz voraus.

© Lumos sp / stock.adobe.com

Begleitetes Sterben

Suizidassistenz gewinnt Bedeutung in deutschen Hausarztpraxen