Bald mehrere Tarife in einer Klinik?

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ERFURT (mwo). Für Ärzte in Kliniken könnten bald Tarifverträge von Verdi und Marburger Bund (MB) nebeneinander gelten. Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt will die Rechtsprechung des BAG entsprechend ändern und den bisherigen "Grundsatz der Tarifeinheit" aufgeben .

Das beklagte Klinikum Mannheim ist Mitglied der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA und wandte ab Oktober 2005 einheitlich den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) an. Nach dem bisherigen "Grundsatz der Tarifeinheit" gelte dieser als neuerer und "speziellerer" Tarifvertrag für alle Ärzte unabhängig von ihrer Verbandszugehörigkeit.

Der klagende Arzt verlangt Zulagen nach dem früheren, auch vom MB unterschriebenen Bundesangestelltentarif. Der angerufene Vierte BAG-Senat will dem Arzt recht geben, braucht hierfür aber noch die Zustimmung des Zehnten Senats. Das Gesetz ordne die Wirksamkeit von Tarifverträgen für die jeweiligen Verbandsmitglieder "zwingend und unmittelbar" an, so der Vierte Senat zur Begründung. Auch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit sei beeinträchtigt, wenn die Gewerkschaftswahl eines Arbeitnehmers keinen Einfluss auf den anzuwendenden Tarif habe.

Schließt sich der Zehnte Senat dem an, wird sich dies auch auf die Konkurrenz von TVöD und dem 2006 in Kraft getretenen MB-Tarif TV-Ärzte auswirken. Der MB begrüßte daher die Erfurter Entscheidung. "Der Marburger Bund hat dafür gekämpft, dass Ärzte eigenständige, arztspezifische Tarifverträge bekommen, die der Realität in den Kliniken entsprechen", erklärte MB-Chef Rudolf Henke in Berlin. Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, Az: 4 AZR 549/08

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