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Grenzübergreifende Steuergestaltungen

Banken lehnen Anzeigepflicht ab

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bundesverband deutscher Banken kritisiert die geplante Pflicht zur Mitteilung grenzübergreifender Steuergestaltungen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Donnerstag auf den Weg gebracht.

Damit sollen Steuerpflichtige und Intermediäre (d.h. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken und Finanzdienstleister) verpflichtet werden, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen anzuzeigen.

Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2018/822 national umgesetzt. Dem Bankenverband geht der Regierungsentwurf „zu weit und ist in dieser Form strikt abzulehnen“. Insbesondere würden eindeutige Definitionen fehlen, welche Sachverhalte zu melden sind. (cw)

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