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Banken müssen weiter in Anlegersicherung zahlen

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KARLSRUHE (dpa). Banken und Wertpapierhändler sind weiterhin verpflichtet, das deutsche Sicherungssystem für die Einlagen von Bankkunden mit ihren Beiträgen zu finanzieren. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist das Gesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Geld der Kunden ist damit bei einer Pleite ihrer Bank gesetzlich abgesichert.

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