Bei Abfindungen greift der Fiskus ab 2006 stärker zu
NEU-ISENBURG (bü). Auf der Liste der von der neuen Regierung geplanten Streichung von Steuervergünstigungen steht auch die Abschaffung der Steuerfreiheit für Abfindungen. Sie waren bisher zum Teil vor dem Zugriff des Fiskus geschützt, wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber oder nach einer Arbeitgeberkündigung beim Arbeitsgericht beendet wurde.