Bei IGeL-Angeboten muß auch die Haftpflicht stimmen
NEURUPPIN (ami/juk). Wenn Ärzte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten, sollten sie darauf achten, daß ihre Haftpflichtversicherung die daraus entstehenden Risiken abdeckt. Nicht für alle IGeL übernehmen die Versicherer automatisch die Deckung.