Bei Praxiskaufverträgen heißt es jetzt aufgepaßt!
KÖLN (iss). Auch wenn es Ärzten bei der Übernahme einer Praxis vor allem um den Erwerb des Vertragsarztsitzes geht, sollten sie diesen Aspekt nie in den Kaufvertrag aufnehmen. Sie riskieren sonst, daß der Kaufpreis steuerlich nicht abzugsfähig ist.