Bei mangelhaftem Schallschutz gibt es Schadenersatz
KOBLENZ (dpa). Ein unzureichender Schallschutz zwischen zwei Doppelhaushälften verpflichtet den Bauunternehmer zu Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.
KOBLENZ (dpa). Ein unzureichender Schallschutz zwischen zwei Doppelhaushälften verpflichtet den Bauunternehmer zu Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.
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