Folge 6

Beim Anwalt gehören alle Karten auf den Tisch

Ärzte benötigen für die Scheidung einen Anwalt mit Spezialwissen. Sie selbst müssen diesem offen gegenübertreten. Nur so haben sie Aussicht auf Erfolg und ein Verfahren, das sich nicht ewig hinzieht.

Von Rudolf Haibach

Zum Anwaltstermin müssen scheidungswillige Ärztinnen und Ärzte auch viele Verträge und Unterlagen aus der Praxis mitnehmen. © kristian sekulic / Fotolia.com

Zum Anwaltstermin müssen scheidungswillige Ärztinnen und Ärzte auch viele Verträge und Unterlagen aus der Praxis mitnehmen. © kristian sekulic / Fotolia.com

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Da Rechtsanwälte die Interessenvertreter immer nur einer Partei sein können, sollten Mann und Frau - auch wenn sie freundschaftlich auseinandergehen - getrennte Anwälte engagieren. Ein Anwalt, der der einen Partei hilft, schadet zwingend der anderen. In allen Rechtsgebieten verbieten es die juristische Ethik sowie das Gesetz, dass ein Anwalt für beide Seiten arbeitet. Man nennt das Parteiverrat.

Gerade die Scheidungen von Ärzten sind ein Fachgebiet mit besonderen Herausforderungen an Anwalt und Mandant innerhalb des Familienrechtes, weil zahlreiche Sonderprobleme komplex miteinander verwoben sind. Man denke nur an die Wechselbezüglichkeit von Unterhalt, Verbindlichkeiten und Zugewinn. Suchen Sie sich daher - wie in der Medizin - einen Spezialisten, der mit den zahlreichen Besonderheiten vertraut ist, denn es bedeutet bereits einen wesentlichen Unterschied, ob der Arzt niedergelassen ist oder als Angestellter arbeitet.

Wie auch bei einer gründlichen Anamnese wird der Anwalt sorgfältig die einzelnen Themenbereiche durchgehen und analysieren. In seiner juristischen Diagnose wird er dann feststellen, welche Sach- und Rechtslage besteht und welche Chancen und Risiken sich daraus ergeben. Wie der Arzt einen Plan für seine Therapie aufstellt, handelt der Anwalt ähnlich: Er legt seine Strategie fest, wie er die Ziele seines Mandanten am sichersten und schnellsten erreichen kann.

Mandanten sollten Ihren Anwalt informieren, welche Vorgehensweise sie wünschen: Auseinandersetzungen um Vermögen und Kinder können ausgehandelt und damit in einem außergerichtlichen Vergleich gelöst werden. Diese Lösung wird ein seriöser, erfahrener Anwalt empfehlen. Streitende Partner können aber auch endlose Prozesse führen. Diese kosten Nerven, Zeit und Geld.

Der Anwalt muss mit seinem Mandanten etwa 100 rechtliche Themenbereiche durcharbeiten, damit er ein vollständiges Bild über die Gesamtsituation erhält. Danach kann er einen strukturierten Lösungsvorschlag erarbeiten, in dem alle Rechtspositionen enthalten sind, die - objektiv gesehen - geregelt und an die persönlichen Wünsche angepasst werden.

Zu diesen Positionen gehören insbesondere Unterhalt und Zugewinnausgleich sowie die Frage der Aufteilung des Vermögens, dem auch das Praxisvermögen zuzuordnen ist. Zu diesem Praxisvermögen zählen beispielsweise der Goodwill sowie alle Aktiva und Passiva der Praxis.

Besonders wichtig sind die Bewertungen über die Praxis, die eventuell ein Sachverständiger erheben muss. Denn hieraus ergibt sich in unmittelbarer Folge die Frage, ob und in welcher Höhe Zugewinnausgleichsansprüche zu erfüllen sind. Bei einem erfahrenen Anwalt werden scheidungswillige Mediziner auch hier Rat und Hilfe finden. Anwälte wissen, welche Spezialisten sie hinzuziehen können und welche Fragen sie diesen Experten stellen müssen.

Zum ersten Gespräch sollte der Mandant folgende Unterlagen mitbringen:

  • Heiratsurkunde,
  • Geburtsurkunde der Kinder,
  • Ehevertrag - sofern ein Ehevertrag abgeschlossen wurde,
  • Steuererklärungen (bei Selbstständigen der vergangenen drei Jahre),
  • Steuerbescheide (bei Selbstständigen der vergangenen drei Jahre),
  • Arbeitsvertrag mit dem Ehegatten (besonders gefährlich, sofern er nur aus steuerlichen Gründen abgeschlossen wurde),
  • Gesellschaftsverträge mit Kollegen,
  • Leasingverträge,
  • Anstellungsverträge,
  • Kreditverträge und Tilgungspläne, sowie
  • die Zeitwerte von Lebensversicherungen,
  • und die Unterlagen über die Höhe sonstiger monatlicher Belastungen für die gesamte Familie.

Sicherheitshalber wird der Anwalt seinem Klienten eine vollständige Auflistung aller denkbaren absetzbaren Positionen vorlegen, damit er die Angaben zu Hause nachprüfen kann. Am Ende des Gespräches sollte der Ratsuchende wissen, wo er steht, wie es weitergeht und wie vorzugehen ist, um die abgesteckten Ziele zu erreichen. Diese Sicherheit sollte sich nach einer ausführlichen Beratung einstellen - ansonsten gilt es, Konsequenzen zu ziehen und einen anderen Anwalt zu suchen. Das Ergebnis eines Verfahrens hängt nicht nur von der Sach- und Rechtslage ab. Strategie, Taktik und Verhandlungsgeschick beeinflussen den Ausgang eines Verfahrens erheblich. Deshalb sollten Mandant und Anwalt ein Team bilden, das ein gemeinsames Ziel verfolgt - am Erfolg erfreuen sich am Ende beide.

Haibach Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Gießen und Frankfurt www.haibach.com

Parteiverrat

Goodwill: Der ideelle Wert einer Praxis. Er bestimmt sich nach Kriterien wie Umsatz, Marktposition usw.

Aktiva: Alle positiven Werte wie Guthaben, Schmuck usw.

Passiva: Alle Schuldverbindlichkeiten.

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