Höhere Sozialabgaben

Bemessungsgrenze für GKV und Pflege steigt 2019 kräftig

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BERLIN. Die Versicherungsbeiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden für Gutverdiener im kommenden Jahr wieder steigen. Nach dem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums werden die sogenannten Rechengrößen im Schnitt um 2,52 Prozent angehoben (2,46 Prozent in den alten, 2,83 Prozent in den neuen Ländern). Maßgeblich dafür ist die Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im Jahr 2017.

Bundeseinheitlich gelten die Rechengrößen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Künftig werden Löhne und Gehälter der GKV-Mitglieder bis zu einem Monatsgehalt von 4537,50 Euro zur Beitragsbemessung herangezogen, im Jahr sind dies 53.100 Euro. Das sind pro Monat 112,50 Euro mehr als im laufenden Jahr. Hier schlägt sich die für viele Arbeitnehmer positive Lohnentwicklung nieder. In diesem Jahr betrug der Anstieg der Bemessungsgrenze im Vergleich zu 2017 nur 75 Euro.

Die Grenze, ab der die Versicherungspflicht in der GKV endet (Jahresarbeitsentgeltgrenze), steigt um 1350 Euro auf 60.750 Euro oder monatlich 5062,50 Euro.

In der Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze West im kommenden Jahr 80.400 Euro betragen (bisher: 78.000 Euro). Löhne und Gehälter werden damit monatlich bis zu einer Höhe von 6700 Euro (bisher: 6500 Euro) verbeitragt. Der entsprechende Wert für die neuen Länder wird sich laut Entwurf um 350 Euro auf 6150 Euro erhöhen. Das Bundeskabinett muss der Verordnung noch zustimmen, der Bundesrat sie bestätigen. (fst)

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