Bundesarbeitsgericht
Passgenaue AU zur Kündigung? Die kann auch für Ärzte unangenehm werden
Passt eine Krankschreibung präzise zur arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist, kann ein Arbeitgeber sie anfechten, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Bescheinigende Ärzte müssten dann im Streitfall vor Gericht aussagen.