Künstliche Befruchtung

Berlin erweitert Förderung

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BERLIN. Entsprechend einer Richtlinie des Bundesfamilienministeriums bekommen künftig in Berlin nicht mehr nur Eheleute, sondern auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, finanzielle Unterstützung zur künstlichen Befruchtung.

25 Prozent der Gesamtkosten für eine künstliche Befruchtung werden unabhängig vom Familienstand nunmehr vom Land Berlin und vom Bund bezahlt. Die Gelder werden jeweils für den zweiten und den dritten Behandlungsversuch gewährt.

Für Maßnahmen der sogenannten assistierten Reproduktion stehen in diesem Jahr 1,2 Millionen Euro zur Verfügung, die hälftig vom Land Berlin und vom Bund getragen werden. (juk)

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