Der konkrete Fall

Berufshaftpflicht: Ärzte brauchen gute Deckung

Fünf Millionen Euro sollte eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte heute mindestens abdecken, mahnen Experten. Die Tendenz geht sogar in Richtung 7,5 Millionen Euro.

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Frage: Ich bin Klinikarzt, werde mich aber in Kürze als Allgemeinmediziner in eigener Praxis niederlassen. Muss ich mit Blick auf die Berufshaftpflichtversicherung etwas Besonderes beachten?

Antwort: Entscheidend ist die Vereinbarung einer ausreichenden Versicherungssumme. Das Minimum für jeden niedergelassenen Arzt sind heute fünf Millionen Euro. "Wir empfehlen aber unabhängig von der Fachrichtung 7,5 Millionen Euro", sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Dann sei man als Arzt auch bei extrem hohen Schäden auf der sicheren Seite. Je höher die Versicherungssumme, desto höher ist natürlich auch die Prämie. Je nach Anbieter können für die 7,5 Millionen Euro zehn bis 25 Prozent mehr anfallen als für fünf Millionen Euro. Das sollte ein ausreichender Versicherungsschutz aber wert sein, betont Schwarz.

Falls Sie in eine Berufsausübungsgemeinschaft gehen, müssen Sie auch dort die Versicherungssumme prüfen. Viele alte Verträge sehen noch drei Millionen Euro oder weniger vor. Das ist angesichts der gesamtschuldnerischen Haftung innerhalb der Gemeinschaftspraxis und des im Allgemeinen zu verzeichnenden Anstiegs der Ansprüche von Patientenseite zu wenig. "Der Vertrag sollte in solchen Fällen unbedingt angepasst werden", sagt er.

Wichtig ist auch, dass das Deckungskonzept zu Ihrem Tätigkeitsfeld und Ihren Schwerpunkten passt. So sollten Sie gegebenenfalls prüfen, ob die Versicherungsbedingungen neue Behandlungsmethoden oder telemedizinische Aktivitäten decken.

Bei der Wahl des Versicherers ist es empfehlenswert, sich eher an den etablierten Anbietern in diesem Markt zu orientieren. Sie haben die notwendige langjährige Expertise und Schadenerfahrung sowie ausreichende Kapazitäten. Es wagen sich zwar immer wieder neue Anbieter mit günstigen Prämien an die Berufshaftpflicht für Ärzte – viele verlassen den Markt nach kurzer Zeit aber wieder. (iss)

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