DGUV
Berufskrankheiten kosten immer mehr
Mehr als 1,6 Milliarden Euro haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 2018 für Berufskrankheitsfälle berappt.
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Typisch für Asbest in Baustoffen: Alte Wellfaserzementplatten.
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Berlin. Seit Jahren steigen die Zahlen der Verdachtsmeldungen und der als Berufskrankheiten anerkannten Fälle. Im Jahr 2018 beliefen sich die Gesamtausgaben für anerkannte Berufskrankheiten im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf insgesamt rund 1,62 Milliarden Euro.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung waren nach Angaben der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) insgesamt Leistungsausgaben in Höhe von 45,7 Millionen Euro aufgelaufen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion (Drucksache 19/13693) hervor.
Leichtere Anerkennung geplant
Die Leistungsausgaben der DGUV werden absehbar noch steigen. Denn das Bundesarbeitsministerium (BMAS) will den noch für neun Berufskrankheiten bestehenden Unterlassungszwang zum 1. Januar 2021 streichen. So steht es im BMAS-„Referentenentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (7. SGB IV-ÄndG).

Der Wegfall des Unterlassungszwangs als Anerkennungsvoraussetzung bei Berufskrankheiten führe, wie es in dem Entwurf heißt, bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften im Jahr 2021 zu Mehrausgaben von rund 4,6 Millionen Euro führen – „und steigen im weiteren Zeitverlauf langfristig bis 2060 auf rund 60 Millionen Euro jährlich an. Die Mehrausgaben bei der SVLFG werden für 2021 auf rund 0,23 Millionen Euro taxiert „und steigen im weiteren Zeitverlauf langfristig bis 2060 auf rund 3,0 Millionen Euro jährlich an.“
172 Millionen Euro von den Kassen
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Linken weiter mitteilt, beliefen sich im vergangenen Jahr die Aufwendungen für die Prävention von Berufskrankheiten im Bereich der DGUV auf rund 228,7 Millionen Euro, im Bereich der SVLFG waren es 65,9 Millionen Euro.
Die Krankenkassen steuerten im vergangenen Jahr 172 Millionen Euro zur Förderung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) bei. Die BGF fußt auf dem Präventionsgesetz von 2015, das die Prävention in „Lebenswelten“ – zum Beispiel am Arbeitsplatz – stärken soll.