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Berufungsausschuss: Nicht einer für alle

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KASSEL (mwo). Ein Berufungsausschuss muss immer in voller Besetzung entscheiden. Das gilt auch für die Höhe der Auslagen, die einem Arzt nach einem erfolgreichen Widerspruch zu erstatten sind, urteilte das Bundessozialgericht. Eine Entscheidung durch den Vorsitzenden möge zwar zweckmäßig sein, sei aber gesetzlich nicht vorgesehen.

Az.: B 6 KA 7/08

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