Bescheinigung über Verluste beantragen!

NEU-ISENBURG (lu). Ärzte, die Depots bei zwei oder mehreren Banken haben, sollten den 15. Dezember nicht verpassen: Bis dahin ist es aus steuerlichen Gründen ratsam, sich eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen.

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Seit diesem Jahr greift die Abgeltungssteuer. Die Bank führt bei Kapitalerträgen rund 25 Prozent der Gewinne direkt an den Fiskus ab. Macht der Anleger Verluste, werden diese in einem so genannten Verlustverrechnungstopf gesammelt. Abgeltungssteuer fällt erst an, wenn die Kapitalerträge höher sind als die roten Zahlen.

Doch die Sache hat einen Haken: Führt ein Anleger Konten und Wertpapierdepots bei mehreren Banken, so werden die realisierten Verluste im Wertpapierdepot einer Bank nicht mit Zinsgewinnen auf dem Konto eines anderen Instituts verrechnet - außer der Anleger beantragt für das Depot eine Verlustbescheinigung. "Das muss bis zum 15. Dezember geschehen", sagt der auf Ärzte spezialisierte Steuerberater Achim Albert aus Hösbach.

Liegt eine Verlustbescheinigung vor, verrechnet das Finanzamt die Gewinne und Verluste über die Steuererklärung. Sinnvoll ist dies jedoch nur, wenn die Kapitalerträge über den Sparerpauschbeträgen von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete liegen, da sonst keine Steuer anfällt. Wer bis Mitte Dezember keine Verlustbescheinigung verlangt, akzeptiert, dass die Bank die Verluste ins nächste Jahr vorträgt - was zur Folge hat, dass diese nur noch mit späteren Gewinnen bei eben dieser Bank verrechnet werden können.

Bei der Verrechnung müssen Ärzte zudem eine Besonderheit beachten: "Verluste mit Aktien können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden", so Albert. Wenn die roten Zahlen in einem Wertpapierdepot nur auf Geschäften mit Aktien basieren und kein weiteres Depot mit Aktiengewinnen existiert, nutzt die Verlustbescheinigung also nichts. Anders sieht es jedoch bei anderen Kapitalertragsarten aus: "Verluste aus der Veräußerung von Fonds, Anleihen, Zertifikaten und anderen Wertpapieren dürfen mit Gewinnen aus all diesen Wertpapierarten, aber auch mit Zinszahlungen, Dividenden, Ausschüttungen und selbst mit Aktiengewinnen verrechnet werden", so Albert.

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