Westfalen-Lippe

Beschwerden von Kollegen nehmen zu

Der Vorstand der ÄKWL betrachtet die Entwicklung mit Sorgen, nicht aber tatenlos.

Von Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Münster. Der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat im vergangenen Jahr in zwei Fällen einen Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens beim Berufsgericht für Heilberufe gestellt: gegen einen Arzt, der wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, und einen Kollegen, der im Weiterbildungs-Logbuch die Leistungszahlen gefälscht hatte, um die Anerkennung von im Ausland absolvierten Tätigkeitsabschnitten zu erreichen.

In weniger schweren Fällen erteilte der Vorstand drei Rügen mit Ordnungsgeld und eine Rüge ohne Ordnungsgeld. Hinzu kam eine Reihe von Abmahnungen durch den ÄKWL-Präsidenten Dr. Theodor Windhorst. Die Maßnahmen und Entscheidungen seien Ausdruck des Bemühens, für die Erhaltung eines hochstehenden ärztlichen Berufsstandes zu sorgen, erläutert der Jahresbericht 2018 des ÄKWL-Vorstands. „Die auch im Berichtszeitraum abermals verhältnismäßig geringe Anzahl von Verstößen gegen die Berufsordnung bestätigt den Vorstand in seiner festen Überzeugung, dass die überwiegende Zahl der Kolleginnen und Kollegen ihre Berufspflichten ernst nimmt und gewissenhaft erfüllt.“

Die Zahl der Beschwerden über westfälisch-lippische Ärzte im vergangenen Jahr ist erneut deutlich gesunken, und zwar von 1212 im Jahr 2017 auf 1019.

Bei der ÄKWL gingen 653 Beschwerden von Patienten ein, nach 748 im Vorjahr. Der weit überwiegende Anteil richtete sich gegen niedergelassene Ärzte, 16 Prozent gegen Krankenhausärzte. „Gemessen an der Fülle täglicher Arzt-Patienten-Kontakte befindet sich die Gesamtzahl der Beschwerden auf einem sehr niedrigen Stand“, heißt es in dem Bericht. Nur 1,6 Prozent der 45 258 Ärzte waren von einer solchen Aktion betroffen.

Sorge um Kollegenbeschwerden

Der ganz überwiegende Teil der Patientenbeschwerden gab keinen Anlass zu berufsrechtlichen Maßnahmen, berichtet der Vorstand. „Die(se) Beschwerden hatten häufig ihre alleinige Ursache in einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.“ Mit Sorge verfolgt der Vorstand Beschwerden zwischen Kollegen. „Dies deshalb, weil die den Beschwerden regelmäßig zugrunde liegenden kollegialen Auseinandersetzungen zum Teil mit erheblicher Intensität und Schärfe geführt werden.“ Der Vorstand sei nicht bereit, dem tatenlos zuzusehen. Die ÄKWL zählte hier 2018 insgesamt 69 Fälle (2017: 63).

Dabei handelte es sich überwiegend um Verstöße gegen das Verbot berufswidriger Werbung oder gegen die Verpflichtung zu kollegialem Verhalten. Der Bericht erinnert die Ärzte daran, dass es berufsunwürdig ist, unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen eines Kollegen zu üben. Sachliche Kritik sei erlaubt. Anders sehe es aus, wenn ein Arzt die ärztliche Tätigkeit eines Kollegen in Gegenwart des Patienten oder auch anderer Personen beanstande, „vor allem dann, wenn damit zurechtweisende Belehrungen verbunden sind“.

Die Zahl der Beschwerden, die sich gegen die Honorargestaltung von Ärzten richteten, sank von 387 auf 297. Die ÄKWL erhielt im vergangenen Jahr in 58 Fällen eine Mitteilung der Staatsanwaltschaften über die Einleitung von Strafverfahren gegen Ärzte inklusive reiner Straßenverkehrsdelikte. Das waren zehn Fälle mehr als 2017.Dennoch weist der Vorstand darauf hin, dass sich die Zahl der Strafverfahren seit Jahren auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau befinde, „und zwar mit klar sinkender Tendenz“. (iss)

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