Urteil
Betreiberin mehrerer Corona-Testzentren muss gut vier Millionen Euro zurückzahlen
Eine Betreiberin von Testzentren hatte Nachweise über die Durchführung der Tests nicht erhoben, doch diese Dokumentationspflichten seien rechtmäßig und eine nachträgliche Kontrolle legitim.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Eine Betreiberin mehrerer Corona-Testzentren in Nordrhein muss Vergütungen in Höhe von gut vier Millionen Euro zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die mit den Testungen verbundenen Dokumentationspflichten seien rechtmäßig.
Das aktuelle Urteil ist das erste des Gerichts zu Rückforderungen von Corona-Testzentren. 48 weitere Verfahren mit einem Streitwert von zusammen 23 Millionen Euro seien noch anhängig, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Seit dem 1. Juli 2021 sah die Coronavirus-Testverordnung vor, dass die Teststellenbetreiber eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der getesteten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters über die Durchführung des Tests dokumentieren müssen. Die Klägerin in dem nun entschiedenen Fall betrieb mehrere Corona-Testzentren in Düsseldorf, Leverkusen und Solingen und hatte derartige Nachweise nicht erhoben.
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Die KV Nordrhein forderte deshalb gut vier Millionen Euro zurück. Dies hat das Verwaltungsgericht nun bestätigt. Die in der Testverordnung festgelegten Dokumentationspflichten seien rechtmäßig.
Zur Begründung verwiesen die Düsseldorfer Richter darauf, dass der Bund für Corona-Testungen 17,8 Milliarden Euro ausgegeben habe. Angesichts dieses hohen Betrags seien die Dokumentationspflichten verhältnismäßig und eine nachträgliche Kontrolle legitim. Dies wiege schwerer als das Zahlungsinteresse der Betreiberin, auch wenn diese nun gar keine Vergütung bekomme. (mwo)
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 29 K 1788/24











