Der Tipp

Bitte um Weisung schafft Sicherheit

Um bei der Meldung eines Schadens etwa an den Berufshaftpflichtversicherer auf der sicheren Seite zu sein, sollten Ärzte dem Schreiben die Aufforderung "Bitte um Weisung, was ich zu tun habe" anfügen.

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Das rät die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein Monika Maria Risch. "Dann ist der Versicherer dazu verpflichtet, alles aufzuführen, was der Kunde tun muss", sagt sie. Vergisst der Versicherer in der Aufzählung einen Punkt, kann er das später nicht dem Arzt zur Last legen und sich etwa auf die Versicherungsbedingungen berufen.

Juristen warnen Ärzte jedoch davor, in Zweifelsfällen in der Berufshaftpflichtversicherung vorsichtshalber Schadensmeldungen abzugeben. Besser sei es, den Fall mit einem juristischen Experten vorab zu prüfen.

Denn die Berufshaftpflichtversicherer registrieren auch Meldungen als Schäden, die sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen. Deshalb können solche Meldungen zu höheren Prämien führen, selbst wenn der Versicherer gar nicht zahlen musste. (akr)

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