Urteil

Blutspender dürfen Entschädigung erhalten

Oberverwaltungsgericht erlaubt Praxis von Unikliniken.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Medizinische Einrichtungen von Universitäten und Krankenhäuser dürfen Blutspendern eine Aufwandsentschädigung - hier in Höhe von 26 Euro - zahlen, ohne dadurch gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Das klagende Deutsche Rote Kreuz (DRK), das ebenfalls Blutspenden einsammelt - allerdings ohne Bezahlung - hatte gegen die Praxis der Universität Mainz geklagt.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz merkte jedoch an, die Aufwandsentschädigung sei nicht auf den Ausgleich von - durch die Blutspende entstandenen - Kosten beschränkt, sondern diene auch der Abgeltung des Zeitaufwandes der Spender und "der Honorierung der Bereitschaft, im Interesse der Allgemeinheit den mit dem Spenden von Blut verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die damit verbundenen Risiken und Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen".

Az.: 6 A 10608/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufliche Kooperation

Streit unter Praxispartnern: Worauf es ankommt

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vergleich der Leitlinien

Restless Legs Syndrom: Gabapentinoide oder Dopamin-Agonisten zuerst?

Lesetipps
Eine ältere Frau inhaliert ein Medikament aus einem Pulverinhalator.

© thodonal / stock.adobe.com

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht

Ein Kardiologe verwendet einen Schlauch für die Radiofrequenzkatheterablation eines Patienten mit Vorhofflimmern.

© romaset / stock.adobe.com

Nach Katheterablation

Kontrolle von Risikofaktoren schützt vor Vorhofflimmern-Rezidiven