Honorar
Bremen hebt sämtliche Honorarbescheide für 3/2022 auf
Falsch verbuchte TSVG-Neupatienten haben die Abrechnung des 3. Quartals 2022 zerschossen. Sämtliche Honorarbescheide wurden annulliert – auch diejenigen, die von dem Fehler gar nicht betroffen sind.
Veröffentlicht:Bremen. Die KV Bremen hat alle Honorarbescheide für das Quartal 3/ 2022 aufgehoben. Grund sei ein technischer Fehler, der eine unabsehbare Zahl von Honorarbescheiden betrifft, heißt es. Im März sollen dann alle Praxen korrigierte Honorarbescheide erhalten, so die KV. Der Fehler beruhe auf einer falschen Datenbank-Zuweisung von TSVG-Neupatienten-Fällen. Dies habe dazu geführt, dass bei vielen Praxen TSVG-Neupatienten fälschlicherweise als solche gekennzeichnet wurden, so die KV in einer Mitteilung. In der Folge könne es zu einer Überzahlung gekommen sein.
Wie viele Praxen betroffen sind und in welcher Höhe, ist unklar. „Ein Indiz für eine Überzahlung kann ein verhältnismäßig starker Rückgang in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bei einem gleichzeitig starken Zuwachs in der extrabudgetären Vergütung sein“, erläutert die KVHB. „Die KV Bremen bedauert diesen Fehler und arbeitet mit Hochdruck an der Beseitigung“, heißt es weiter. Die KV Bremen hebe vorsorglich alle Honorarbescheide auf, die damit ihre Gültigkeit verlieren. Dies gelte ausdrücklich für alle Praxen, „selbst wenn sie nicht betroffen sind. Die KV Bremen wird voraussichtlich bis zum 24. März die neuen Honorarbescheide versenden.“
Sollte es zu Rückzahlungen kommen, würden diese mit der Restzahlung 4/2022 verrechnet (25. April 2023). Betroffene Praxen werden dazu aber noch gesondert mit Versand der neuen Honorarbescheide im März von der KV Bremen informiert. (cben)