Fonds

Bundeskabinett beschließt neue Steuerregeln

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BERLIN. Das Bundeskabinett hat am 24. Februar den Gesetzentwurf der Regierung zur Reform der Investmentbesteuerung gebilligt.

Damit soll die Besteuerung von Investmentfonds vereinfacht, aber auch für Anleger leichter handhabbar werden, wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mitteilt.

So müssten Anleger in ihrer Steuererklärung statt der bisher bis zu 33 künftig nur noch vier Angaben machen: die Höhe der Ausschüttung, jeweils den Wert des Fondsanteils am Jahresanfang und Jahresende sowie die Art des Fonds (Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds etc.).

Durch das Gesetz sollen zudem bekannte Steuergestaltungsmodelle ausgeschlossen und damit die Gefahr von Missbräuchen reduziert werden. (reh)

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