Direkt zum Inhaltsbereich

Regress

Bundessozialgericht ermahnt Prüfgremien

Veröffentlicht:

KASSEL. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Prüfgremien an ihre gesetzliche Pflicht erinnert, vor einem Regress eine gütliche Vereinbarung anzubieten.

Ist dies unterblieben, soll der Beschwerdeausschuss dies nachholen, sogar noch im gerichtlichen Verfahren, urteilte der BSG-Vertragsarztsenat. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Psychiatrische Komplexversorgung

Zwei neue EBM-Positionen für SGB-übergreifende Hilfekonferenzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Betäubungsmittel richtig verordnen

Opioide in der Urlaubsvertretung: Wie sich Missbrauch vorbeugen lässt

Robert Koch-Institut

STIKO lockert Impfempfehlungen gegen COVID-19

Lesetipps
PMOS als Buchstaben

© Someone Cooked Here / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neue Terminologie

Warum PCOS zu PMOS wurde und was das mit Diabetes zu tun hat

Schlange wartender Patienten am Praxisempfang

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Einschätzung von Kollegen

Wenn die Telefon-AU wegfällt: Was das für den Praxisalltag bedeutet

Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen