Direkt zum Inhaltsbereich

Regress

Bundessozialgericht ermahnt Prüfgremien

Veröffentlicht:

KASSEL. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Prüfgremien an ihre gesetzliche Pflicht erinnert, vor einem Regress eine gütliche Vereinbarung anzubieten.

Ist dies unterblieben, soll der Beschwerdeausschuss dies nachholen, sogar noch im gerichtlichen Verfahren, urteilte der BSG-Vertragsarztsenat. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Warten auf ein Gesetz

Regulierung von Investoren-MVZ: Tut sich da noch etwas?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Jurist im Interview

Es droht ein Strafverfahren? Mit diesen Tipps sind Ärztinnen und Ärzte gerüstet

Lesetipps
Das Wort oder die Wortgruppe „Betablocker“ im Wörterbuch.

© sharafmaksumov / stock.adobe.com

REBOOT-Studie

Betablocker nach Herzinfarkt oft überflüssig

Ein Mann inhaliert

© Angelov / Stock.adobe.com

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie