Regress

Bundessozialgericht ermahnt Prüfgremien

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KASSEL. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Prüfgremien an ihre gesetzliche Pflicht erinnert, vor einem Regress eine gütliche Vereinbarung anzubieten.

Ist dies unterblieben, soll der Beschwerdeausschuss dies nachholen, sogar noch im gerichtlichen Verfahren, urteilte der BSG-Vertragsarztsenat. (mwo)

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