Direkt zum Inhaltsbereich

Regress

Bundessozialgericht ermahnt Prüfgremien

Veröffentlicht:

KASSEL. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Prüfgremien an ihre gesetzliche Pflicht erinnert, vor einem Regress eine gütliche Vereinbarung anzubieten.

Ist dies unterblieben, soll der Beschwerdeausschuss dies nachholen, sogar noch im gerichtlichen Verfahren, urteilte der BSG-Vertragsarztsenat. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberlandesgericht Celle

AstraZeneca muss Auskunft über Corona-Impfstoff geben

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chance auf frühe Diagnose?

Pankreaskrebs: Welche Verschreibungen Verdacht wecken sollten

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie

Pilzinfektionen in der Hämatologie/Onkologie: So gehen Sie vor

Lesetipps
Ärztin untersucht Schilddrüse

© Peakstock - stock.adobe.com

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?