Chipkarte gilt in Krankenhäusern nicht

KASSEL (mwo). Bei einer Einweisung ins Krankenhaus sollten Ärzte ihre Patienten daran erinnern, auch den Personalausweis mitzunehmen. Nach einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel werden die Kliniken die Identität ihrer Patienten künftig vermutlich verschärft prüfen.

Veröffentlicht:

Im Gegensatz zu den niedergelassenen Ärzten haben die Krankenhäuser nach der Entscheidung des BSG in Missbrauchsfällen keine Honoraransprüche. Ein Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg hatte einem nicht versicherten Freund seine Krankenversicherungskarte illegal zur Verfügung gestellt. Wegen einer Analfistel besuchte der zunächst einen niedergelassenen Arzt, der ihn in ein Duisburger Krankenhaus einwies.

Dort fälschte der Patient die Unterschrift des versicherten Freundes. Der Betrug flog auf, weil das AOK-Mitglied nun selbst zum Arzt musste.

Die Behandlungskosten von 4140 Euro muss das Krankenhaus tragen, urteilte das Bundessozialgericht. Es könne sich von jedem Patienten einen Lichtbildausweis vorzeigen lassen; demgegenüber hätten die Krankenkassen keine Möglichkeit, einen solchen Missbrauch zu erkennen. Die Krankenversichertenkarte gelte im Krankenhaus nicht.

Demgegenüber reicht in der ambulanten Praxis laut Gesetz die Versichertenkarte als Legitimation. Im Bundesmantelvertrag ist daher geregelt, dass Ärzte auch im Fall eines Missbrauchs ihr Honorar bekommen. Ihre Ansprüche gegen den behandelten Patienten treten sie im Gegenzug an die Krankenkasse ab. Die kann dann sowohl den Patienten wie auch den Inhaber der Karte wegen Betrugs belangen. Laut Gesetz muss die Krankenversichertenkarte eigentlich ein Foto enthalten.

Schon die überweisende Arztpraxis hätte dann den Missbrauch erkannt. Nach Kassenangaben werde die Fotopflicht aber im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium wegen der Kosten und wegen datenschutzrechtlicher Bedenken noch nicht umgesetzt.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 3 KR 19/07 R

Die Patienten müssen sich ausweisen.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen