Chipkarte gilt in Krankenhäusern nicht

KASSEL (mwo). Bei einer Einweisung ins Krankenhaus sollten Ärzte ihre Patienten daran erinnern, auch den Personalausweis mitzunehmen. Nach einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel werden die Kliniken die Identität ihrer Patienten künftig vermutlich verschärft prüfen.

Veröffentlicht:

Im Gegensatz zu den niedergelassenen Ärzten haben die Krankenhäuser nach der Entscheidung des BSG in Missbrauchsfällen keine Honoraransprüche. Ein Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg hatte einem nicht versicherten Freund seine Krankenversicherungskarte illegal zur Verfügung gestellt. Wegen einer Analfistel besuchte der zunächst einen niedergelassenen Arzt, der ihn in ein Duisburger Krankenhaus einwies.

Dort fälschte der Patient die Unterschrift des versicherten Freundes. Der Betrug flog auf, weil das AOK-Mitglied nun selbst zum Arzt musste.

Die Behandlungskosten von 4140 Euro muss das Krankenhaus tragen, urteilte das Bundessozialgericht. Es könne sich von jedem Patienten einen Lichtbildausweis vorzeigen lassen; demgegenüber hätten die Krankenkassen keine Möglichkeit, einen solchen Missbrauch zu erkennen. Die Krankenversichertenkarte gelte im Krankenhaus nicht.

Demgegenüber reicht in der ambulanten Praxis laut Gesetz die Versichertenkarte als Legitimation. Im Bundesmantelvertrag ist daher geregelt, dass Ärzte auch im Fall eines Missbrauchs ihr Honorar bekommen. Ihre Ansprüche gegen den behandelten Patienten treten sie im Gegenzug an die Krankenkasse ab. Die kann dann sowohl den Patienten wie auch den Inhaber der Karte wegen Betrugs belangen. Laut Gesetz muss die Krankenversichertenkarte eigentlich ein Foto enthalten.

Schon die überweisende Arztpraxis hätte dann den Missbrauch erkannt. Nach Kassenangaben werde die Fotopflicht aber im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium wegen der Kosten und wegen datenschutzrechtlicher Bedenken noch nicht umgesetzt.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 3 KR 19/07 R

Die Patienten müssen sich ausweisen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenhausreform

Klinik-Atlas soll zum Gemeinsamen Bundesausschuss umziehen

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vernarbung und Fibrosierung

Interstitielle Lungenerkrankung: Die Nachwehen von COVID-19

Infektionsgeschehen

Höhepunkt der Grippewelle wohl überschritten

Lesetipps
Brustkrebs Symbolbild

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Risikoadaptiert und individualisiert behandeln

Frühes Mammakarzinom: So optimieren Sie die Therapie

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Siphosethu F / peopleimages.com / Stock.adobe.com

Krebsprävention durch Kommunikation

Zu Krebs halten sich Mythen und Irrtümer hartnäckig – Aufklärung tut not

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Drei Operateure in einem Operationssaal.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Krebskongress

Tumorchirurgie: Geschlecht zählt auf beiden Seiten des Skalpells

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe