Urteil zu Klinikhonorar
Corona-Management: Versicherung haftet nicht für leerstehende Betten in der Klinik
Ein Krankenhaus hat kein Anspruch auf Leistungen einer Betriebsschließungsversicherung wegen vorgehaltener Klinikbetten während der Corona-Pandemie, so ein Gericht. Denn die angeordnete Maßnahme diente der Vorsorge.