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Praxismanagement

DMP: Pflicht zur Schulung bleibt ausgesetzt

Die Corona-Sonderregeln für die Betreuung von Patienten in DMP gelten weiter. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt beschlossen.

Veröffentlicht:

Berlin. Dokumentations- und Schulungspflichten in Disease-Management-Programmen bleiben auch ab Januar ausgesetzt. Diesen Beschluss hat am Donnerstag der Gemeinsame Bundesausschuss gefasst – vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium.

Seit dem zweiten Quartal gilt die Ausnahme, dass Patientinnen und Patienten in DMP nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen müssen, „sofern zur Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 geboten“. Diese Regelung gilt nun, „solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat“, heißt es in dem Beschluss.

Dasselbe gilt auch für die quartalsbezogene Dokumentation von Untersuchungen bei DMP-Patienten. Sie ist für das erste bis vierte Quartal 2020 ausgesetzt und bleibt dies auch „bis zum letzten Tag des Quartals, in dem die Feststellung des Deutschen Bundestags über eine epidemische Lage von nationaler Tragweite endet“.

Auch hier gilt weiter die Voraussetzung, dass die Untersuchungen aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 nicht gemacht werden und nicht durch telemedizinischen Kontakt ersetzt werden können. (ger)

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