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Zentralinstitut

DOAK-Anteil wächst, VKA gehen zurück

Direkte orale Antikoagulantien nehmen Vitamin-K-Antagonisten stetig weiter Verordnungsanteile ab.

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Berlin. Die Verordnungszahlen direkter oraler Antikoagulantien liegen seit 2014 über denen von Vitamin-K-Antagonisten (VKA), und sie steigen weiterhin deutlich. Die VKA-Verordnungen sind zwischen 2014 und 2018 um 33 Prozent zurückgegangen, die DOAK-Verordnungszahlen sind dagegen im selben Zeitraum um 138 Prozent auf zuletzt rund 7,5 Millionen (in 2018) gestiegen. Das belegen aktuelle Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

DOAK würden bei Vorhofflimmern im Allgemeinen bei gleicher Wirksamkeit wie sicherer und einfacher zu handhaben beworben, da kein Therapiemonitoring erforderlich ist als VKA, heißt es in einer Mitteilung des Zi. „Die Entscheidung für einen VKA wie Phenprocoumon oder ein DOAK sollte sich nach Begleiterkrankungen, Komedikation und Präferenz des Patienten richten“, wird der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Professor Wolf-Dieter Ludwig, zitiert.

VKA sollten bekanntlich etwa bei Patienten mit hohem Risiko für gastrointestinale Blutungen eingesetzt werden – oder bei unsicherer Adhärenz, so Ludwig. Auch wenn der INR mit einem Vitamin-K-Antagonisten stabil im therapeutischen Bereich liege, sei kein Wechsel auf DOAK erforderlich. (mu)

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