DER ARZT UND DAS RECHT
Darf jede KV das neue Vertragsarztrecht für sich auslegen?
Ein zentraler Reformpunkt des neuen Vertragsarztrechts ist die Möglichkeit für niedergelassene Vertragsärzte, auch fachfremde Ärzte anzustellen. Schon werden von Seiten der ärztlichen Vertragspartner juristische Bedenken dagegen laut - wie ein Fall aus Schleswig-Holstein exemplarisch verdeutlicht.