Das Job-Sharing in der Arzt-Praxis birgt viele Tücken
DÜSSELDORF (ble). Wer als Jobsharing-Partner eine Kooperation mit einem niedergelassenen Arzt eingeht und das Ziel einer späteren Übernahme des Arztsitzes verfolgt, sollte sich nicht finanziell an der Praxis beteiligen, rät Martin Graf, Geschäftsführer der Stuttgarter Beratungsfirma H.U.G.