Datenschutzbeauftragter bewertet Sicherheit von Stick

USB-Stick statt Gesundheitskarte: Datenschutzrechtlich kein Problem, heißt es aus Hessen.

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KÖLN (acg). Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card) dürfen sich freuen: Ein USB-Stick für Patientendaten, auf dem dezentral Krankheitsbilder, Arztberichte oder Röntgenaufnahmen gespeichert werden können, ist nach einem Gutachten des hessischen Datenschutzbeauftragten sicher. Datenschützer haben die Speicherkarte des Anbieters maxiDoc acht Monate lang getestet und seine Sicherheit mit "gut" bewertet. "Damit können wir Skeptikern Paroli bieten, die bisher die Datensicherheit auf dem Stick bemängelten", sagt der Geschäftsführer von maxiDoc, Nils Finkernagel.

Ein hessisches Ärztenetzwerk und die Landesärztekammer hatten eine Prüfung des Sticks beantragt. Sie wollen ihn als Alternative zur E-Card einsetzen. Denn er soll anders als diese dezentral Gesundheitsdaten "am Patienten" speichern. Das heißt, jeder Patient erhält einen Datenträger, auf dem seine Krankenakte enthalten ist. Die Daten werden Ärzten über ein Passwort zur Verfügung gestellt. In Skandinavien werden solche Systeme bereits verwendet.

Für Ärzte ist der USB-Stick kostenlos, Patienten müssen 60 Euro bezahlen. "Durch die Prüfung des Datenschutzbeauftragten haben wir die Sicherheit nachgebessert, und es ist inzwischen ausgeschlossen, dass der Stick von Viren befallen werden kann", sagt Finkernagel. Zudem werde keine Verbindung zum Internet benötigt. "Arzt und Patient können so viele Gefahren in Hinblick auf Datensicherheit, Viren und Hacker umgehen", so Finkernagel.

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