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Telematikinfrastruktur

Delegierte fordern Schutz vor Abschlägen

Die Telematikinfrastruktur hat bei den Delegierten der KV Baden-Württemberg einen schweren Stand. Das zeigte sich bei der VV in Stuttgart.

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STUTTGART. Bei der jüngsten Vertreterversammlung ist ein Antrag des Delegierten und Medi-Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner einstimmig angenommen worden: Darin wird an den Vorstand appelliert, „ausnahmslos sicherzustellen, dass mindestens bis zur endgültigen rechtskräftigen juristischen Klärung des Zwangs zur Installation des TI-Konnektors die Verweigerer in ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit nicht behindert werden“, heißt es.

Der Vorstand wird zudem beauftragt, die Mitglieder vor Vergütungsabschlägen wegen fehlender TI-Anbindung zu schützen.

Bislang gilt die Vorgabe, dass nur Praxen, die die benötigten Komponenten bis Ende März bestellt und bis Ende Juni installiert haben, vom angedrohten Vergütungsabschlag von einem Prozent ausgenommen sind. „Die KV Baden-Württemberg und die KBV setzen sich dafür ein, dass bei nicht von den Praxen zu verantwortender verspäteter Installation trotz rechtzeitiger Bestellung keine Sanktion erfolgt“, erläuterte KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner bei der VV.

Bis Ende des Vorjahres ist die TI in 3346 Betriebsstätten im Südwesten erfolgreich installiert worden. Mitte des Vorjahres waren es 1839 gewesen. Trotz des Zuwachses gilt es als ausgeschlossen, dass es den Anbietern bis Ende Juni gelingt, alle Praxen an die TI anzubinden – selbst wenn die Bestellungen rechtzeitig vorlägen, sagte Fechner.

Verantwortung endet am Konnektor

Fechner zitierte bei der VV aus der Antwort von KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel auf seine Anfrage zur Sicherheit der TI: Demnach hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zugesichert, dass „die datenschutzrechtliche Verantwortung des Arztes am Konnektor“ endet. Durch die Nutzung der TI entstehe „generell kein höheres Risiko für die teilnehmenden Ärzte“, zitierte Fechner aus dem Schreiben.

Dem widersprach Baumgärtner nachdrücklich. „Beim Konnektor kann man sich am besten verweigern“, appellierte der Medi-Chef an die Delegierten. Die Themen Haftung und Sicherheit blieben an den Praxen hängen, zeigte er sich überzeugt.

In dem auf seine Initiative hin verabschiedeten Antrag wird der KV-Vorstand aufgefordert, sicherzustellen, dass der „Informationsfluss zwischen Praxen und KV auch ohne Anbindung an die TI weiter barrierefrei sichergestellt bleibt.“ Die Abrechnung zwischen Praxen und KV sowie weitere Funktionen müssten auch künftig ohne Konnektor möglich bleiben. (fst)

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